Nehmen sich beide einen Anwalt kostet Sie allein die Scheidung EUR 4.794,10. Davon entfallen EUR 879,00 auf die Gerichtskosten. Die Gerichtskosten lassen sich nicht optimieren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn einer anwaltlich verteten ist. Dadurch lassen sich die Kosten für die anwaltliche Vertretung um 50% von EUR 3915,10 auf EUR 1957,55 reduzieren. Durch einen weiteren Kniff lassen sich die Anwaltskosten noch einmal um 19% reduzieren. Wegen meiner wenigen Mandate im Jahr unterfalle ich § 19 Abs. 1 UStG. Daher muss ich keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Rechnung weitere EUR 312,55 geringer ausfällt. Es fallen EUR 1645,00 für die anwaltliche Vertretung an und die Gerichtskosten, so dass die Gesamtkosten bei 2.524,00 liegen.
Für Anwälte lohnt es sich im Allgemeinen, wenn Scheidungen im Laufe des Verfahrens eskalieren, weil der Verfahrenswert in der Folge steigt. Ich habe an der Eskalation Ihres Falles kein Interesse, da ich meinen Umsatz bewusst begrenze, um meinen Mandanten weiterhin den o.g. Kostenvorteil zu bieten.