Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Auch eine Preisverhandlung mit dem Anwalt hat keine Aussicht auf Erfolg, da er in gerichtlichen Verfahren mindestens die gesetzlichen Gebühren verlangen muss, vgl. § 49b BRAO.
Dennoch lassen sich die Kosten minimieren. Die gesetzliche Mindestvergütung richtet sich bei allen Anwälten nach dem Verfahrenswert (=Streitwert). Dieser bestimmt sich bei Scheidungen maßgeblich nach dem Quartalsnettoeinkommen der Eheleute. Da ich nur einvernehmliche Scheidungen vertrete, wird zudem eine Erhöhung des Verfahrenswerts vermieden. Jedes weitere streitige Thema (Unterhalt, Zugewinnausgleich etc.) erhöht zusätzlich den Verfahrenswert.
Um aus dem Verfahrenswert die tatsächlichen Anwaltskosten zu berechnen, gibt es zahlreiche Rechner im Internet. Ein Beispiel zur Gebührenberechnung und den Vorteilen meiner Mandatierung finden Sie hier.
Eine einvernehmliche Scheidung reduziert nicht nur die Anzahl der Anwaltsgebühren um 50%. Da ich bewusst nebenberuflich selbstständig bin, fällt keine Umsatzsteuer an und Sie sparen weitere 19%, § 19 UStG. Auf die nötige Professionalität müssen Sie dabei nicht verzichten, denn gewöhnlich arbeite ich in der Rechtsabteilung eins DAX-30 Konzerns.
Durch die wenigen Mandate ist zudem sichergestellt, dass Ihre Scheidung nicht ein Fall unter vielen ist. Meine zivilrechtliche Routine entstammt meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt für einen DAX-30 Konzern. Selbstverständlich erreichen Sie mich über aktuelle Kommunikationskanäle und auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Legal Design
Legal Operations
Steuerrecht